Rechtsprechung
   VG Berlin, 28.04.2009 - 28 A 135.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34718
VG Berlin, 28.04.2009 - 28 A 135.07 (https://dejure.org/2009,34718)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.04.2009 - 28 A 135.07 (https://dejure.org/2009,34718)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. April 2009 - 28 A 135.07 (https://dejure.org/2009,34718)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,34718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers - Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus VG Berlin, 28.04.2009 - 28 A 135.07
    Selbst wenn der Arbeitgeber aufgrund einer anhand der Bewerbungsunterlagen getroffenen Vorauswahl der Meinung ist, ein oder mehrere andere Bewerber seien so gut geeignet, dass der schwerbehinderte Bewerber nicht mehr in die nähere Auswahl einbezogen werden sollte, muss er den schwerbehinderten Bewerber einladen und ihm ein Vorstellungsgespräch gewähren (vgl. BAG, Urteil vom 12. September 2006, - 9 AZR 807/05 -, zitiert nach juris).

    Ein Verstoß gegen das Einladungsgebot nach § 82 Satz 2 SGB IX löst die Vermutungswirkung aus, dass der betreffende Bewerber wegen seiner Schwerbehinderteneigenschaft beim Einstellungsverfahren benachteiligt worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 12. September 2006, - 9 AZR 807/05 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. August 2007, - 6 A 2172/05 - LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 8. November 2005, - 5 Sa 277/05 -, m.w.N., alle zitiert nach juris).

    Der damit verbundene Ausschluss aus dem weiteren Bewerbungsverfahren stellt sich mithin als eine Benachteiligung dar, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Schwerbehinderung steht (vgl. BAG, Urteil vom 12. September 2006, a.a.O.).

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

    Auszug aus VG Berlin, 28.04.2009 - 28 A 135.07
    Da die in der Nichteinladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch am 1. Juni 2006 liegende Benachteiligungshandlung vor dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes am 17. August 2006 bereits abgeschlossen war, finden hier die Vorschriften des SGB IX in der bis dahin geltenden Fassung Anwendung (vgl. BAG, Urteil vom 16. September 2008, - 9 AZR 791/07 -unter Verweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs zum AGG, zitiert nach juris).

    Ein schwerbehinderter Bewerber muss die Chance auf ein Bewerbungsgespräch mithin immer bekommen, es sei denn, seine fachliche Eignung ist nicht nur zweifelhaft, sondern offensichtlich ausgeschlossen (vgl. BAG, Urteil vom 16. September 2008, a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.11.2005 - 5 Sa 277/05

    Bewerbung, Schwerbehinderter, Entschädigung, Benachteiligung, Diskriminierung,

    Auszug aus VG Berlin, 28.04.2009 - 28 A 135.07
    Ein Verstoß gegen das Einladungsgebot nach § 82 Satz 2 SGB IX löst die Vermutungswirkung aus, dass der betreffende Bewerber wegen seiner Schwerbehinderteneigenschaft beim Einstellungsverfahren benachteiligt worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 12. September 2006, - 9 AZR 807/05 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. August 2007, - 6 A 2172/05 - LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 8. November 2005, - 5 Sa 277/05 -, m.w.N., alle zitiert nach juris).

    Der Arbeitgeber kann sich von dem Diskriminierungsverbot mithin dann - aber auch nur dann - erfolgreich entlasten, wenn er nachweist, dass die Schwerbehinderung des Bewerbers auch als noch so untergeordneter Aspekt in einem Motivbündel überhaupt keine Rolle bei seiner Entscheidung gespielt hat (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 8. November 2005, - 5 Sa 277/05 -, zitiert nach juris).

  • VG Düsseldorf, 06.05.2005 - 2 K 4552/03

    Entschädigungsanspruch wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung -

    Auszug aus VG Berlin, 28.04.2009 - 28 A 135.07
    "Offensichtlich" hat die Bedeutung von "unzweifelhaft" mit der Folge, dass die Einladung zu einem Bewerbungsgespräch nur dann unterbleiben kann, wenn der Bewerber unter keinem Gesichtspunkt für die ausgeschriebene Stelle geeignet erscheint (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 6. Mai 2005, - 2 K 4552/03 -, zitiert nach juris).

    Soweit sich die Beklagte zu diesem Punkt für ihre entgegengesetzte Auffassung auf ein Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 6. Mai 2005 (2 K 4552/03, zitiert nach juris) bezieht, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Auszug aus VG Berlin, 28.04.2009 - 28 A 135.07
    Denn das Gericht bezieht sich in seiner Begründung in erster Linie auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Schadensersatzanspruch eines unterlegenen Beförderungsbewerbers (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998, - 2 C 29/97, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 4.89

    Landkreis - Kreisrat - Selbstständige Tätigkeit - Verdienstausfallentschädigung -

    Auszug aus VG Berlin, 28.04.2009 - 28 A 135.07
    Die Rechtsordnung lässt Ausnahmen von dem Grundsatz der Bestimmtheit prozessualer Anträge in den Fällen zu, in denen die Unmöglichkeit, den Klageantrag hinreichend genau zu bestimmen, durch außerhalb der Klägersphäre liegende Umstände verursacht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1989, - 7 C 4/89 -, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2007 - 6 A 2172/05

    Keine Entschädigung wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren im öffentlichen

    Auszug aus VG Berlin, 28.04.2009 - 28 A 135.07
    Ein Verstoß gegen das Einladungsgebot nach § 82 Satz 2 SGB IX löst die Vermutungswirkung aus, dass der betreffende Bewerber wegen seiner Schwerbehinderteneigenschaft beim Einstellungsverfahren benachteiligt worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 12. September 2006, - 9 AZR 807/05 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. August 2007, - 6 A 2172/05 - LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 8. November 2005, - 5 Sa 277/05 -, m.w.N., alle zitiert nach juris).
  • LAG Sachsen, 14.09.2005 - 2 Sa 279/05

    Entschädigungsklage eines schwerbehinderten Bewerbers wegen Benachteiligung

    Auszug aus VG Berlin, 28.04.2009 - 28 A 135.07
    Nach § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX dürfen schwerbehinderte Beschäftige, zu denen auch schwerbehinderte Bewerber zählen (vgl. Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14. September 2005, - 2 Sa 279/05 -, zitiert nach juris), nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden.
  • VG Neustadt, 30.03.2011 - 1 K 785/10

    Schadensersatzanspruch bei Verstößen gegen AGG § 15 Abs 1 und 2

    Die von dem Kläger für die Gegenauffassung angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 28. April 2009 - 28 A 135.07, juris) steht dieser Einschätzung nicht entgegen.

    Vielmehr setzt § 15 Abs. 2 AGG - wie § 81 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX a.F. - lediglich eine Benachteiligung des schwerbehinderten Bewerbers und damit eine tatbestandliche Diskriminierung voraus (Däubler u.a., a.a.O., § 15 Rn. 62, § 24 Rn. 69; VG Berlin, Urteil vom 28. April 2009, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht